Opferanwalt und Nebenklage
Ein Thema, das viele betrifft und betroffen macht:
Wenn man Opfer einer Straftat oder gar eines Gewaltverbrechens wurde, ist man nicht nur innerlich und auch äußerlich verletzt, sondern oft auch noch ratlos und hilflos. Es geht nun darum, sich beraten und stärken zu lassen, um den Weg durch ein Verfahren zu finden und diesen zu beschreiten. Ich berate die Opfer vor der Erhebung der Strafanzeige, begleite sie, wenn gewünscht und erforderlich in polizeilichen Vernehmungen und stehe während des Ermittlungsverfahrens an der Seite meines Mandanten, meiner Mandantin.
Ich werde in Vorbereitung und Verlauf des Hauptverfahrens die notwendigen Anträge zum Schutz und im Interesse meiner Mandantin/meines Mandanten stellen. Für mich steht hier nicht der Erfolg eines juristischen Verfahrens, sondern der Schutz und das Wohl meines Mandanten in Vordergrund.
Die Tätigkeit als Opferanwältin geht über das Strafverfahren jedoch weit hinaus. So berate ich Sie auch über die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen in Verbindung mit dem Strafverfahren oder in einem gesonderten Verfahren vor einem Zivilgericht, sowie die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Seit mittlerweile 5 Jahren befasse ich mich intensiv mit der Vertretung von Strafverfahren.
Wichtig zu wissen ist, dass die Kosten des Anwalts des Opfers einer Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung immer von der Landeskasse getragen werden. Auf das Opfer kommen daher - in der Regel - keine weiteren Anwaltskosten zu. Gleich dem Täteranwalt wird der Opferanwalt wie ein Pflichverteidiger beigeordnet.
Wenden Sie sich gern an eine der Beratungsstellen. Hier wird man Ihnen weiterhelfen. Regelmäßig tragen diese Stellen auch die Kosten der anwaltlichen Erstberatung in einem Strafverfahren.


