Erbmediation/Nachfolgefragen
Mediation als Handlungsinstrument für Nachfolgefragen. Dies gilt präventiv für die Nachfolgeregelung im Erbfall oder – hoffentlich – zu Lebzeiten bei Familienunternehmen. Das Mittel der Mediation kann aber auch enorme wirtschaftliche Vorteile bei der Arbeitsplatzübergabe bringen, wenn die Übergabe moderiert und somit ohne emotionale Rechtfertigungsrituale oder andere destruktive Elemente effizient vollzogen wird.
In all den Fällen, in denen ein Testament gemacht wird, empfiehlt sich im Vorfeld ein Gespräch mit den Betroffenen über den Inhalt des Testamentes. Die Gefahr der Missstimmung kann durch einen Moderator erheblich reduziert werden. Durch die systematische Vorgehensweise innerhalb einer Mediation werden auch komplexere Strukturen der – zukünftigen - Hinterlassenschaft im materiellen wie ideellen Bereich allen Beteiligten klar und verständlich.
Die vorsorgende Erbmediation bürgt für den Erhalt des Familienfriedens im Erbfall.
Ein klärendes Gespräch - geführt von einem Moderator mit mediativem Hintergrund - führt dazu, dass die Interessen aller Beteiligten in diesem Konfliktfall beleuchtet, gewürdigt und einbezogen werden.
Lösungen, die einem solchen Gespräch entspringen erweisen sich als bestandskräftig und nachhaltiger als das richterliche Urteil.

